Arzneimittel - was Sie wissen sollten
Liebe Patientin, lieber Patient,
die umfangreichen Gesetzesreformen der letzten Zeit haben zu Änderungen geführt, die vielleicht auch für Sie - vor allem finanziell - spürbar waren: Neue Zuzahlungsregelungen und Einschränkungen bei der Verschreibungsfähigkeit von Medikamenten sind zwei davon. Mit einem ganz neuen Gesetz soll die Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln stärker kontrolliert werden.
Eine mögliche Folge kann sein, dass Sie künftig ein anderes Medikament verschrieben bekommen als bisher. Oder dass sich Packungsgröße und Dosierung ändern. Oder dass Sie einen größeren Anteil der Kosten selbst zahlen müssen, weil Ihre Krankenkasse nur noch einen geringen Teilbetrag übernimmt. Wissenswertes dazu möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Die niedergelassenen Ärzte bemühen sich, alle Einschränkungen für ihre Patienten so gering wie möglich zu halten. Einige neue Regelungen werden Sie vielleicht trotzdem betreffen. Sie können sich darauf verlassen: Ihr Arzt wird stets alles dafür tun, um für Sie eine hochwertige, zweckmäßige und qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten.
Was bedeutet Originalpräparat?
Als Originalpräparat wird ein Medikamenet bezeichnet, das, nachdem umfangreiche Studien zum Test des Präparats und seiner Wirkstoffe vorgenommen wurden, zum Patent angemeldet wurde. Weil Forschung teuer ist, haben diese Mittel einen höheren Preis.
Was bedeutet Generikum?
Nach Ablauf des Patentschutzes für das Originalpräparat dürfen andere Hersteller das Arzneimittel kopieren. Sie bringen dann ein "Generikum", auch Nachahmer-Präparat genannt, auf den Markt. Generika sind genauso wirkungsvoll wie die Originalpräparate, aber deutlich günstiger im Preis, da die Entwicklungskosten wegfallen. Deshalb wird Ihr Arzt die teureren Präparate verstärkt durch Generika ersetzen. Die Qualität der Therapie wird dadurch nicht gemindert.
Was bedeutet Innovation?
Medikamente, die einen therapeutischen Fortschritt begründen, heißen Innovation. Um als Innovation zu gelten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören eine neuartige Wirkungsweise und/oder eine bessere Verträglichkeit.
Zuzahlungen: Der Preis entscheidet
Der Gesetzgeber hat die Zuzahlung für Medikamente von deren Preis abhängig gemacht. Grundsätzlich gilt: Die Zuzahlung wird um so höher, je teurer das Präparat ist! Je Medikament müssen Sie zehn Prozent des Abgabepreises aus eigener Tasche zahlen. Es gibt jedoch Grenzen: Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Kostet ein Medikament weniger als fünf Euro, muss der tatsächliche Preis gezahlt werden. Wichtig zu wissen ist, dass besonders preisgünstige Medikamente komplett von der Zuzahlung befreit sind! Es handelt sich dabei um Präparate mit bewährten Wirkstoffen, über deren Anwendung langjährige Erfahrungen vorliegen. Mit der Verordnung dieser Medikamente ermöglicht Ihnen der Arzt eine qualitative und gleichzeitig zuzahlungsfreie Versorgung.
Rezeptfreie Arzneimittel ausgeschlossen
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Medikamente, die Sie ohne ärztliches Rezept in der Apotheke erhalten können, dürfen die Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstatten. Ärzte können die nicht verschreibungsverpflichtigen Medikamente somit nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnen. Dies betrifft zum Beispiel rezeptfreie Magenmittel, einige Mittel zur Behandlung von Bluthochdruck oder bestimmte Gallen- und Lebermedikamente. Bei dieser Regel gibt es drei Ausnahmen:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter auf Kassenrezept.
- Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen haben weiterhin Anspruch auf rezeptfreie Arzneimittel.
- Einige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für schwer kranke Erwachsene können Ärzte weiterhin auf Kassenrezept verordnen. Die entsprechenden Wirkstoffe sind auf einer so genannten Ausnahmeliste verzeichnet. Diese können Sie im Internet auf der Website des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finden.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen nicht mehr festen Preisen, das heißt, der Apotheker kann den Verkaufspreis selber bestimmen.
Life-Style-Medikamente
Wenn ein Präparat überwiegend dazu dient, die private Lebensführung zu verbessern, erstatten die Krankenkassen ebenfalls keine Kosten. Dazu gehören Mittel zur:
- Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz
- Raucherentwöhnung
- Appetitzügler und Regulierung des Körpergewichts
- Verbesserung des Haarwuchses
Zum Schluss noch eine Bitte an Sie:
Aus all diesen Vorgaben folgt, dass Ihr Arzt noch mehr als in der Vergangenheit auf Ihre Mitarbeit angewiesen ist. Sie helfen ihm mit Ihrem Verständnis, dass nicht mehr jede Verordnung selbstverständlich ist, und mit Ihrer Bereitschaft, an der Linderung Ihrer Beschwerden aktiv mitzuarbeiten. Gemeinsam können Sie dafür sorgen, dass eine erfolgreiche Therapie auch in Zukunft gewährleistet bleibt.
Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie
Das Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, die Risiken einer Arzneimitteltherapie zu minimieren und unerwünschte Ereignisse zu vermeiden.
Merkblatt für eine sichere Arzneimitteltherapie [PDF, 669 KB]
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