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Kostenübernahme bei einer Beschneidung bei Jungen

Die Beschneidung der Vorhaut bei Jungen ist ein operativer Eingriff, der in Deutschland nur von Ärzten durchgeführt werden darf. Oft besteht ein medizinischer Grund für die Operation, in der Regel eine starke Verengung der Vorhaut. Vor dem 4. Lebensjahr ist eine Beschneidung nur äußerst selten medizinisch erforderlich. Manche Eltern wünschen jedoch eine Beschneidung aus anderen Gründen (z. B. kulturellen, religiösen oder hygienischen). Von den Krankenkassen werden solche Eingriffe aber nur unter einer Bedingung bezahlt: Es muss einen zwingenden medizinischen Grund geben.

 

Jeder Arzt, der aus Gefälligkeit eine solche Operation auf Kosten der Krankenkassen vornimmt oder eine Überweisung mit falscher Diagnose ausstellt, macht sich des Betruges schuldig. Wenn Sie eine Beschneidung auf eigene Kosten vornehmen lassen wollen, lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Arzt beraten.

 

Infos

PDF-Datei Mehrsprachige Patienteninformation „Kostenübernahme bei einer Beschneidung bei Jungen“ [PDF, 83 kB]

 

PDF-Datei Gemeinsame Richtlinie der KVHB, der Landesverbände der Kinder- und Jugendärzte, der Urologen und der niedergelassenen Kinderchirurgen zu „Phimose im Kindesalter und Zirkumzision“ [PDF, 24 kB]

 

 

 

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