Gewalt in Praxen

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Praxen vor dem Kollaps

Praxis weg. Gesundheit weg.

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Verlängerung:
IP-Wunde geht in die nächste Runde

Laufzeitverlängerung, verändertes Evaluationskonzept, vereinfachte Einschreibung, zusätzliche Vergütung.

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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Seit 1. April 2024 können Ärzte und Psychotherapeuten erstmals mit dem vertrauten Muster 13 eine „Blankoverordnung“ ausstellen. Möglich ist dies für die Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen, wie zum Beispiel Gelenkerkrankungen.

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Beim Mammographie-Screening treten ab 1. Juli 2024 Änderungen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren das qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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Zum 1. Januar 2024 wurden für die Nachbeobachtung oder Überwachung außerhalb Kapitel 31 EBM vier neue GOP in den Abschnitt 1.5 EBM aufgenommen.

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Seit 1. Januar 2024 können Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie die externe elektrische Kardioversion einschließlich Sachkosten nach EBM abrechnen.

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Die Kostenspauschale für eArztbriefe nach GOP 86900 (0,28 Euro) und 86901 (0,27 Euro) ist nach Ausführung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) auch nach dem 1. Juli 2023 weiterhin gültig.

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