Qualitätsmanagement
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz verpflichtet der Gesetzgeber
im § 135a Sozialgesetzbuch (SGB V) seit 01.01.2004
alle Arztpraxen, also niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten,
Medizinische Versorgungszentren, und weitere, praxisintern ein Qualitätsmanagement
einzuführen und weiter zu entwickeln. Die konkreten Anforderungen
an die Ausgestaltung und Umsetzung dieser Vorgabe konkretisiert der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie.
Rechtsquellen
Qualitätsmanagement-Richtlinie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kommission
Aufgaben und Besetzung der Qualitätsmanagement-Kommission
Seminare
Selbstbewertung
Selbstbewertungsbogen für die Praxis [PDF, 46 kB]
Ansprechpartner
Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP)
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