Auslandsreiseschutzimpfungen für BKK-Patienten
Seit dem 1. Juli 2009 können Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) abgerechnet werden. Möglich ist dies für Patienten, deren Betriebskrankenkasse (BKK) dem Vertrag zwischen der KVHB und dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen beigetreten ist.
Vertrag über Auslands-Reiseschutzimpfungen (BKK) [PDF, 24 kB]
Vergütung
Die Schutzimpfungen werden extrabudgetär vergütet:
| 1-fach Impfungen | GONR | Zahlbetrag in Euro |
|---|---|---|
| Cholera | 89601 | 15,00 |
| FSME | 89602 | 15,00 |
| Hepatitis A | 89604 | 15,00 |
| Hepatitis B | 89605 | 15,00 |
| Meningokokken | 89606 | 15,00 |
| Tollwut | 89607 | 15,00 |
| Typhus | 89608 | 15,00 |
| 2-fach Impfungen | GONR | Zahlbetrag in Euro |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 89609 | 21,00 |
| Hepatitis A und Typhus | 89610 | 21,00 |
Beigetretene Betriebskrankenkassen (BKK)
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der beigetretenen BKK. Bei den nicht genannten BKK werden die Auslands-Reiseschutzimpfungen wie bisher privat mit dem Patienten abgerechnet.
Beigetretene Betriebskrankenkasse [PDF, 12 kB]
Verordnung
Die Verordnung erfolgt auf den Namen des Versicherten mit dem "Muster 16" (Kein Bezug über den Sprechstundenbedarf). Es muss darauf geachtet werden, das Rezept mit der Zahl "8" als Impfstoffrezept zu markieren. Dann belasten die Impfstoffkosten nicht die Arzneimittelausgaben des Vertragsarztes.
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