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Auslandsreiseschutzimpfungen für BKK-Patienten

Seit dem 1. Juli 2009 können Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) abgerechnet werden. Möglich ist dies für Patienten, deren Betriebskrankenkasse (BKK) dem Vertrag zwischen der KVHB und dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen beigetreten ist.

PDF-Datei Vertrag über Auslands-Reiseschutzimpfungen (BKK) [PDF, 24 kB]

 

Vergütung

Die Schutzimpfungen werden extrabudgetär vergütet:

1-fach Impfungen GONR Zahlbetrag in Euro
Cholera 89601 15,00
FSME 89602 15,00
Hepatitis A 89604 15,00
Hepatitis B 89605 15,00
Meningokokken 89606 15,00
Tollwut 89607 15,00
Typhus 89608 15,00

 

2-fach Impfungen GONR Zahlbetrag in Euro
Hepatitis A und B 89609 21,00
Hepatitis A und Typhus 89610 21,00

 

Beigetretene Betriebskrankenkassen (BKK)

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der beigetretenen BKK. Bei den nicht genannten BKK werden die Auslands-Reiseschutzimpfungen wie bisher privat mit dem Patienten abgerechnet.

PDF-Datei Beigetretene Betriebskrankenkasse [PDF, 12 kB]

 

Verordnung

Die Verordnung erfolgt auf den Namen des Versicherten mit dem "Muster 16" (Kein Bezug über den Sprechstundenbedarf). Es muss darauf geachtet werden, das Rezept mit der Zahl "8" als Impfstoffrezept zu markieren. Dann belasten die Impfstoffkosten nicht die Arzneimittelausgaben des Vertragsarztes.

 

 

Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie ein spezielles Programm, zum Beispiel den kostenlosen Externer LinkAcrobat Reader von Adobe.

 

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