Wahltarifvertrag BKKArztprivat
Versicherte der Betriebskrankenkassen (BKK) können dem Wahltarifvertrag "BKKArztprivat" beitreten. Dann haben sie die Möglichkeit, wie ein Privatpatient die Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung zu wählen.
Patienten, die sich für den Tarif entschieden haben, erkennen Sie an der Krankenversichertenkarte. Die innerhalb des Wahltarifs erbrachten Leistungen werden den teilnehmenden Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit einem bis zu 1,8-fachen Steigerungssatz nach GOÄ vergütet. Bundesweit zuständige Abrechnungsstelle ist die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Die Abgabefrist für das Abrechnungsjahr 2009 endete am 5. Februar 2010.
Wie viele Versicherte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Der Wahltarif bietet für teilnehmende Patienten, Vertragsärzte sowie Psychotherapeuten interessante Vorteile. Über die Tarifbedingungen kann sich der Patient bei seiner BKK informieren. Eine aktuelle Liste der BKK, die dem Wahltarifvertrag beigetreten sind, finden Sie nachstehend.
Wir empfehlen unseren Vertragsärzten und Psychotherapeuten am Wahltarifvertrag teilzunehmen. Die Teilnahme ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen zu erklären.
Bei BKK-Patienten, die sich nicht für den Wahltarifvertrag entschieden haben, erfolgt die Behandlung im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).
Vertrag Wahltarif BKKArztprivat [PDF, 1.844 kB]
Eckpunkte des Vertrages [PDF, 36 kB]
Fragen und Antworten [PDF, 32 kB]
Sachkostenpauschalen [PDF, 22 kB]
Teilnahmeerklärung für Ärzte und Psychotherapeuten [PDF, 76 kB]
Beigetretene Betriebskrankenkasse [PDF, 8 kB]
Kontakt
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