Vorläufige Fürsorgeeinrichtung
Die vorläufige Fürsorgeeinrichtung umfasst Ruhe- und Witwengeld, sowie Sterbegeld. Die Leistungen müssen beantragt werden. Über die Gewährung entscheidet der von der Vertreterversammlung der KV Bremen gewählte Fürsorgeausschuss.
Regelungen der vorläufigen Fürsorgeeinrichtung [PDF, 15 kB]
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