Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V
Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Regelung der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und der Handelskrankenkasse Bremen (hkk) bzw. AOK Bremen/Bremerhaven bei der Durchführung von Maßnahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gemäß § 43 Nr. 2 SGB V.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Durchführung von Kursen, Beratungen und Informationsveranstaltungen für Versicherte mit bereits bestehenden Behinderungen. Vertragsärzte und hkk bzw. AOK wollen damit gemeinsam darauf hinwirken, dass das Ziel der Rehabilitation erreicht und gesichert wird.
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (AOK) [PDF, 226 kB]
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (hkk) [PDF, 317 kB]
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