Berufungsausschuss Psychotherapeuten / Krankenkassen: Aufgaben
Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche in Sachen Erteilung/Beendigung von Zulassungen, Sonderbedarfszulassungen, Ermächtigungen, Nachbesetzungen von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen, Berufsausübungsgemeinschaften, Verlegungen, Ruhensanträgen, u.s.w..
