Arzneimittel
Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen. Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:
- OTC-Arzneimittel (OTC = over the counter, also nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken frei verkäuflich sind).
- Apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden.
- Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.
Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung. Unwirtschaftliche Arzneimittel können von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden (Negativliste).
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel betrugen im Jahr 2006: 23,7 Milliarden Euro und im Jahr 2007: 25,9 Milliarden Euro.
Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2 | 17.08.2010
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2010 (in Kraft getreten am 15.07.2010) sind
- Insulin glargin (Lantus®)
- Insulin detemir (Levemir®)
nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu intermediär wirkendem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen.
Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2
Soweit Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen die weitere Verordnungsfähigkeit erklärt haben, wurde dies von uns in die nachstehende Liste übernommen:
Vertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen und Herstellern [PDF, 20 kB]
Broschüre | 22.06.2010
Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis [PDF, 307 kB]
Verordnungsinformationssystem | 09.03.2010
Erläuterungen zum Verordnungsinformationssystem für Arzneimittel [PDF, 12 kB]
Pro Parenteralia-Rezeptur nur ein Verordnungsblatt | 30.12.2009
Ab 1. Januar 2010 benötigen Apotheken für die datentechnische Abrechnung einer Rezeptur, die Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen enthält, unbedingt alle drei auf dem Verordnungsblatt (Vordruckmuster 16) vorhandenen Tax-Zeilen (PZN, Taxe und Faktor). Datentechnisch ist es dann nicht mehr möglich, mehr als eine Rezeptur pro Verordnungsblatt abzurechnen. Darum werden die Apotheken zum Jahresbeginn alle Verordnungsblätter, die mehr als eine Rezeptur enthalten, zurückweisen bzw. an die verordnenden Ärzte zurückgeben müssen.
Von der gesetzlichen Neuregelung sind ausschließlich parenterale Zubereitungen, unter anderem Zytostatikarezepturen (zum Beispiel so genannte onkologische Schemata), Rezepturen zur parenteralen Ernährung, antibiotika- und virustatikahaltige Zubereitungen sowie Lösungen mit Schmerzmitteln betroffen.
Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur die Vorderseite des Rezeptvordrucks benutzt werden darf. Die Rückseite darf nur ausnahmsweise mitbenutzt werden, soweit der Platz für die Rezeptur auf der Vorderseite nicht ausreicht.
Verordnung besonderer Arzneimittel nur in Abstimmung | 06.10.2009
Ab dem 1. November 2009 muss die Verordnung bestimmter Wirkstoffe zur Behandlung der pulmonal-arteriellen Hypertonie (PAH) mit dem "Arzt für besondere Arzneimitteltherapie" abgestimmt werden.
Verordnung besonderer Arzneimittel zur Behandlung der PAH [PDF, 69 kB]
Fragen und Antworten zum Abstimmungsverfahren [PDF, 17 kB]
Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene | 27.05.2009
Übersicht der Neuregelungen zur geänderten Arzneimittel-Richtlinie (Stand 01.04.2009). Mit Beachtung dieser Verordnungsbestimmungen vermeiden Ärzte Regresse.
Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene [PDF, 243 kB]
KBV: Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie mit Fragen-und-Antworten-Katalog
Orientierungshilfe für die Verordnung von Analogpräparaten ("me-too-Liste")
Auf Bitte der KVHB hat das Institut für Pharmakologie Bremen Kommentare und Empfehlungen für die von der KV Nordrhein herausgegebene "me-too-Liste" erstellt.
Stellungnahme des Instituts für Pharmakologie bezüglich der "me-too-Liste" [PDF, 91 kB]
Rabattverträge
Sonderinformation der KVHB zum Umgang mit Rabattverträgen [PDF, 28 kB]
Rechtsquellen
Arzneimittelvereinbarung sowie Arzneimittel-Richtgrößen-Vereinbarung
Links
Arzneimittel-Info-Service (AIS)
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Online-Fortbildung zu Arzneimittelthemen
Informationsportal "Verordnete Leistungen"
Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln
Kontakt
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