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Arzneimittel

Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen. Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:

  1. OTC-Arzneimittel (OTC = over the counter, also nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken frei verkäuflich sind).
  2. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.
  3. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden.
  4. Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.

 

Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung. Unwirtschaftliche Arzneimittel können von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden (Negativliste).

 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel betrugen im Jahr 2006: 23,7  Milliarden Euro und im Jahr 2007: 25,9 Milliarden Euro.

 

Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2 | 17.08.2010

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2010 (in Kraft getreten am 15.07.2010) sind

  • Insulin glargin (Lantus®)
  • Insulin detemir (Levemir®)

nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu intermediär wirkendem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen.

Externer Verweis Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2

 

Soweit Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen die weitere Verordnungsfähigkeit erklärt haben, wurde dies von uns in die nachstehende Liste übernommen:

PDF-Datei Vertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen und Herstellern [PDF, 20 kB]

 

Broschüre | 22.06.2010

PDF-Datei Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis [PDF, 307 kB]

 

Verordnungsinformationssystem | 09.03.2010

PDF-Datei Erläuterungen zum Verordnungsinformationssystem für Arzneimittel [PDF, 12 kB]

 

Pro Parenteralia-Rezeptur nur ein Verordnungsblatt | 30.12.2009

Ab 1. Januar 2010 benötigen Apotheken für die datentechnische Abrechnung einer Rezeptur, die Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen enthält, unbedingt alle drei auf dem Verordnungsblatt (Vordruckmuster 16) vorhandenen Tax-Zeilen (PZN, Taxe und Faktor). Datentechnisch ist es dann nicht mehr möglich, mehr als eine Rezeptur pro Verordnungsblatt abzurechnen. Darum werden die Apotheken zum Jahresbeginn alle Verordnungsblätter, die mehr als eine Rezeptur enthalten, zurückweisen bzw. an die verordnenden Ärzte zurückgeben müssen.

Von der gesetzlichen Neuregelung sind ausschließlich parenterale Zubereitungen, unter anderem Zytostatikarezepturen (zum Beispiel so genannte onkologische Schemata), Rezepturen zur parenteralen Ernährung, antibiotika- und virustatikahaltige Zubereitungen sowie Lösungen mit Schmerzmitteln betroffen.

Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur die Vorderseite des Rezeptvordrucks benutzt werden darf. Die Rückseite darf nur ausnahmsweise mitbenutzt werden, soweit der Platz für die Rezeptur auf der Vorderseite nicht ausreicht.

 

Verordnung besonderer Arzneimittel nur in Abstimmung | 06.10.2009

Ab dem 1. November 2009 muss die Verordnung bestimmter Wirkstoffe zur Behandlung der pulmonal-arteriellen Hypertonie (PAH) mit dem "Arzt für besondere Arzneimitteltherapie" abgestimmt werden.

PDF-Datei Verordnung besonderer Arzneimittel zur Behandlung der PAH [PDF, 69 kB]

PDF-Datei Fragen und Antworten zum Abstimmungsverfahren [PDF, 17 kB]

 

Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene | 27.05.2009

Übersicht der Neuregelungen zur geänderten Arzneimittel-Richtlinie (Stand 01.04.2009). Mit Beachtung dieser Verordnungsbestimmungen vermeiden Ärzte Regresse.

PDF-Datei Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene [PDF, 243 kB]

Externer Verweis KBV: Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie mit Fragen-und-Antworten-Katalog

 

Orientierungshilfe für die Verordnung von Analogpräparaten ("me-too-Liste")

Auf Bitte der KVHB hat das Institut für Pharmakologie Bremen Kommentare und Empfehlungen für die von der KV Nordrhein herausgegebene "me-too-Liste" erstellt.

PDF-Datei Stellungnahme des Instituts für Pharmakologie bezüglich der "me-too-Liste" [PDF, 91 kB]

 

Rabattverträge

PDF-Datei Sonderinformation der KVHB zum Umgang mit Rabattverträgen [PDF, 28 kB]

 

Rechtsquellen

Externer Verweis im neuen Fenster Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Arzneimittelvereinbarung sowie Arzneimittel-Richtgrößen-Vereinbarung

Prüfvereinbarung

 

Links

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittel-Info-Service (AIS)

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittelstatistik (GAmSi)

Externer Verweis im neuen Fenster Online-Fortbildung zu Arzneimittelthemen

Externer Verweis im neuen Fenster Informationsportal "Verordnete Leistungen"

Externer Verweis im neuen Fenster Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln

 

Kontakt

Ihr Ansprechpartner im Hause der KVHB

 

 

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