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Arzneimittel

Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen. Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:

  1. OTC-Arzneimittel (OTC = over the counter, also nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken frei verkäuflich sind).
  2. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.
  3. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden.
  4. Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.

 

Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung. Unwirtschaftliche Arzneimittel können von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden (Negativliste).

 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel betrugen im Jahr 2006: 23,7  Milliarden Euro und im Jahr 2007: 25,9 Milliarden Euro.

 

Verordnungsfähigkeit von Arzneimittel

Die Übersicht ermöglicht dem verordnenden Arzt, sich schnell über Regelungen zur Verordnungsfähigkeit zu informieren:

PDF-Datei Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln [pdf 127 kB]

 

Informationen

PDF-Datei Stellungnahme des Instituts für Pharmakologie bezüglich der "me-too-Liste" [pdf 40 kb]

PDF-Datei Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis [307 kb]

PDF-Datei Erläuterungen zum Verordnungsinformationssystem für Arzneimittel [12 kb]

PDF-Datei Sonderinformation der KVHB zum Umgang mit Rabattverträgen [28 kb]

 

Falsche Daten in der ifap-Arzneimitteldatenbank

Preisgünstige Blutzuckerteststreifen

Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2

Pro Parenteralia-Rezeptur nur ein Verordnungsblatt

Verordnung besonderer Arzneimittel nur in Abstimmung (zwischenzeitlich eingestellt)

Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene

 

Rechtsquellen

Externer Verweis im neuen Fenster Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (G-BA)

  • Arzneimittelvereinbarung sowie Arzneimittel-Richtgrößen-Vereinbarung
  • Prüfvereinbarung

 

Links

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittel-Info-Service (AIS)

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Externer Verweis im neuen Fenster Arzneimittelstatistik (GAmSi)

Externer Verweis im neuen Fenster Online-Fortbildung zu Arzneimittelthemen

Externer Verweis im neuen Fenster Informationsportal "Verordnete Leistungen"

Externer Verweis im neuen Fenster Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln

 

Kontakt

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