Arzneimittel
Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen. Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:
- OTC-Arzneimittel (OTC = over the counter, also nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken frei verkäuflich sind).
- Apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden.
- Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.
Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung. Unwirtschaftliche Arzneimittel können von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden (Negativliste).
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel betrugen im Jahr 2006: 23,7 Milliarden Euro und im Jahr 2007: 25,9 Milliarden Euro.
Verordnungsfähigkeit von Arzneimittel
Die Übersicht ermöglicht dem verordnenden Arzt, sich schnell über Regelungen zur Verordnungsfähigkeit zu informieren:
Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln [pdf 127 kB]
Informationen
Stellungnahme des Instituts für Pharmakologie bezüglich der "me-too-Liste" [pdf 40 kb]
Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis [307 kb]
Erläuterungen zum Verordnungsinformationssystem für Arzneimittel [12 kb]
Sonderinformation der KVHB zum Umgang mit Rabattverträgen [28 kb]
Falsche Daten in der ifap-Arzneimitteldatenbank
Preisgünstige Blutzuckerteststreifen
Beschluss zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2
Pro Parenteralia-Rezeptur nur ein Verordnungsblatt
Verordnung besonderer Arzneimittel nur in Abstimmung (zwischenzeitlich eingestellt)
Neue Verordnungsregeln bei Arzneimitteln für Kinder und Erwachsene
Rechtsquellen
Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (G-BA)
Links
Arzneimittel-Info-Service (AIS)
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Online-Fortbildung zu Arzneimittelthemen
Informationsportal "Verordnete Leistungen"
Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln
Kontakt
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