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Integrierte Versorgung

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz vom 1. Januar 2000 wurde erstmalig die integrierte Versorgung im Gesundheitswesen ermöglicht. Darunter versteht man die interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgung von Patienten. Besonders Chroniker und Schwerkranke müssen häufig alle Sektoren im Gesundheitswesen durchlaufen, etwa den ambulanten, den stationären und den rehabilitativen Bereich. Im Rahmen der IV können beispielweise niedergelassene Fachärzte für Rheumaerkrankungen mit einer Spezialklinik und einer Krankenkasse einen Kooperationsvertrag abschließen, um chronisch Kranke besser zu versorgen. Für die Finanzierung solcher Verträge steht eine so genannte Anschubfinanzierung zur Verfügung. Die Krankenkassen dürfen dazu ein Prozent von der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte abziehen sowie ein Prozent von den Rechnungen der einzelnen Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Versorgung. Die Verträge werden als Direkt- oder Einzelverträge zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen geschlossen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können derzeit nicht beteiligt werden.

 

Externer Link in neuem Fenster Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

 

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