Bedarfsplan
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemäß § 99 SGB V im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen, im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden und nach Maßgabe der von den Bundesausschüssen erlassenen Richtlinien einen Bedarfsplan zum Zwecke der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen.
Die Planungsunterlagen sind nach den gültigen Richtlinien ausgearbeitet und enthalten sämtliche statistische Informationen in zusammengefasster Form zur vertragsärztlichen Versorgungslage in Bremen und Bremerhaven. Über alle Planungsunterlagen ist das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen hergestellt, ebenso besteht das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde.
Planungsbereich Bremen-Stadt
Zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Bremen-Stadt [PDF, 15 kB]
Planungsblatt zur Berechnung des Versorgungsgrades in Bremen-Stadt [PDF, 24 kB]
Planungsblatt für die psychotherapeutische Versorgung in Bremen-Stadt und Bremerhaven [PDF, 23 kB]
Planungsbereich Bremerhaven
Zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Bremerhaven [PDF, 15 kB]
Planungsblatt zur Berechnung des Versorgungsgrades in Bremerhaven [PDF, 24 kB]
Planungsblatt für die psychotherapeutische Versorgung in Bremen-Stadt und Bremerhaven [PDF, 23 kB]
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