Grundlage der Abrechnung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), das Verzeichnis, nach dem Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Wie das Honorar beim Vertragsarzt bzw. Psychotherapeuten ankommt, regelt der Honorarvertrag.
Wichtiger Bestandteil des Honorarvertrages für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen sind Regelleistungsvolumen (RLV) und qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV). Über diese Instrumente wird die abrechenbare Menge jedes einzelnen Vertragsarztes bemessen.
In dieser Rubrik finden Vertragsärzte und Psychotherapeuten alle wesentlichen Informationen, die sie zur Abrechnung ihrer Leistungen und zum richtigen Kodieren nach ICD-10 benötigen.