14.01.2019 |
Zum 1. Jaunar 2019 treten folgende Änderungen in der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie (§135 Absatz 2 SGB V) in Kraft:
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Neue Frist zur Datenübermittlung: Jahresstatistik bis zum 31. August an die KV senden.
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Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation: Besteht ein Arzt zweimal in Folge, erfolgt die Prüfung alle vier Jahre. Falls eine Prüfung nicht bestanden wird, setzt der zweijährige Prüfzyklus ein.