23.02.2021 |
Nach der Coronavirus-Impfverordnung können Ärzte ihren Patienten ein ärztliches Zeugnis ausstellen, welches dokumentiert, dass der Patient entweder der Priorisierungsgruppe 2 oder 3 zugeordnet ist. Maßstab ist eine Krankheitsliste. Es geht nicht um eine Höherpriorisierung.
Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat: Priorisierungsgruppe zwei ab 70 Jahre, drei ab 60 Jahre. Hier kann der Nachweis über den Personalausweis erfolgen.
Für die Ausstellung des Attests ist eine formlose Bescheinigung durch den Arzt ausreichend (Mustertext siehe unten). Die Ausstellung wird pauschal mit 5 Euro vergütet. Hinzu kommen 0,90 Euro bei einem Versand per Post.
Die GOP 88320 und 88321 dürfen nicht über den normalen Kassenschein abgerechnet werden, sondern nach dem Abrechnungsverfahren, das auch bei Abstrichen nach der Testverordnung zum Einsatz kommt. Hintergrund: Die Leistungen im Zusammenhang mit dem ärztlichen Attest werden nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet, sondern mit dem Bundesamt für soziale Sicherung über die KV abgewickelt. Dafür muss pro Kalendermonat nur ein (!) Abrechnungsschein im Ersatzverfahren mit einem fingierten Patienten (Vorname Kalendermonat (z.B. „Januar“) und Nachname „BAS“ angelegt werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Abrechnungsweg können der Übersicht Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (Seite 9) entnommen werden.
Das Attest kann auch nach telefonischem Kontakt mit dem Patienten ausgestellt und anschließend versendet werden.
Bereits im Dezember ausgestellte Atteste können nachträglich mit Quartalsabrechnung 1/2021 eingereicht werden.
Beispieltext: Attest für Priorisierungsgruppe 2
„Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 der Impfverordnung vor.“
Beispieltext: Attest für Priorisierungsgruppe 3
„Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 der Impfverordnung vor.“