Es gibt Leistungen wie ambulante Operationen, die Vertragsärzten nicht über Regelleistungsvolumen und qualitätsgebundene Zusatzvolumen honoriert werden und für die es keine Mengenbegrenzung gibt. Mit den Krankenkassen im Lande Bremen hat die Kassenärztliche Vereinigung Bremen Vereinbarungen zur Förderung ambulanter Operationen geschlossen. Hier finden Vertragsärzte alle wichtigen Informationen.
Geförderte ambulante Operationen mit Punktwertzuschlag (pdf, 80 kB)
Ambulante Operationen mit Punktwertzuschlag (pdf, 592 kB)
Augenärztliche Operationen mit OPS (pdf, 190 kB)
Augenärztliche Operationen sowie Glaskörperchirurgie (pdf, 35 kB)
Abrechnungsziffern für nicht im Anhang 2 aufgeführte OPS (pdf, 18 kB)