20.03.2019 | Ab Mai haben Patienten Anspruch auf eine Vermittlung zum Haus- sowie Kinder- und Jugendarzt über die Terminservicestelle. So sieht es das Terminservice- und Versorgungsgesetz vor. Die KV Bremen informiert in einer Anleitung, wie Praxen Termine melden können, und bietet dazu Schulungen im April, Mai und Juli an.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht die Integration der Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte in die Terminservicestelle vor. Ab den 1. Mai 2019, also mit Inkrafttreten des TSVG, haben Patienten Anspruch auf eine Terminvermittlung über die Terminservicestelle. Dies gilt nach dem Gesetz für:
Haus- und Kinderärzte können der Terminservicestelle Termine auf vier Wegen melden:
Damit Sie Termine selbständig über die Online-Plattform eTerminservice einstellen können, ist folgendes zu beachten:
Aus dem „normalen“ Internet erreichen Sie den eTerminservice über diesen Link: https://praxis.eterminservice.de
Eine Kurzanleitung sowie ein ausführliches Benutzerhandbuch zum Einstellen von Terminen sind hier abrufbar:
Die KV Bremen bietet kurzfristig Schulungen zum Einpflegen und Verwalten der Termine über den eTerminservice an.
Die Schulungen richten sich sowohl an Ärzte und Psychotherapeuten als auch an Praxispersonal. Wir bitten um Anmeldung per Fax (0421 / 340436-371) oder per E-Mail (praxisberatung@kvhb.de). Melden Sie dabei bitte die Teilnehmeranzahl.
Fortbildungspunkte sind beantragt.