18.07.2019 |
Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ergibt sich für niedergelassene Ärzte eine Verpflichtung zur Meldung freier Termine an die Terminservicestelle. Die KV Bremen hat auf Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen folgende Richtwerte für die Fachrichtungen festgelegt.
Termine pro
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Termine pro
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Anästhesiologie, Chirurgie, HNO, Kinder- und Jugendärzte: U-Untersuchung |
1 | |
Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Innere Medizin ohne SP | 2 | |
Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte: allg. Untersuchung Angiologie, Endokrinologie, Pneumologie, |
1 | |
Gastroenterologie, Kardiologie, Rheumatologie, Neurologie, Neurologie- und Psychiatrie, Nervenheilkunde, Psychiatrie | 2 |
Die KV Bremen ist darauf angewiesen, dass diese Richtwerte von jedem Mitglied eingehalten werden. Ein Termindefizit kann dazu führen, dass die Servicestelle an ein Krankenhaus vermitteln muss. Die dadurch entstehenden Kosten gehen dann zulasten der ambulanten Versorgung.
Die Termine können bequem über das Online-Portal eTerminservice eingetragen und verwaltet werden. Nähere Informationen dazu sowie Anleitungen sind online abrufbar: www.kvhb.de/tss
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