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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

AstraZeneca-Impfung für U60 möglich: Priorisierung fällt, Haftung geklärt

Die Impfung von Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca ist ab sofort in den Praxen möglich. Die KV Bremen hat sich mit dem Land Bremen auf eine Aufhebung der Priorisierung für alle Impfwilligen über 18 Jahren verständigt.

Die Impfung von Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca ist ab sofort in den Praxen möglich. Die KV Bremen hat sich mit dem Land Bremen auf eine Aufhebung der Priorisierung für alle Impfwilligen über 18 Jahren verständigt. Außerdem sind weitere rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene geklärt.

  • In einer Videokonferenz am 3. Mai haben sich die Vorstände der KV Bremen und der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, Andreas Bovenschulte, für eine Beschleunigung der Impfkampagne ausgesprochen. Dabei wurde unter anderem die Freigabe des Impfstoffes von AstraZeneca für alle Interessenten über 18 Jahre als probates Mittel betrachtet. Praxen in Bremen und Bremerhaven können ab sofort Impfwillige über 18 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca impfen.
  • Die KV Bremen weist drauf hin, dass angesichts begrenzter Liefermengen Praxen nach wie vor angehalten sind, zunächst ihre Patienten entsprechend der Priorisierungsvorgaben (Vorerkrankte, Kontaktpersonen) zu impfen und verbleibenden AstraZeneca-Impfstoff für Impfwillige über 18 Jahren nutzen können.
  • Die STIKO hat ihre Empfehlungen zu AstraZeneca konkretisiert und damit Voraussetzungen für einen praxistauglichen Einsatz in den Praxen geschaffen. Zur Verabreichung des Impfstoffes an Patienten unter 60 Jahren heißt es jetzt, diese sei "nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich". Die strengeren Vorgaben aus älteren STIKO-Empfehlungen sind damit passé.
  • Dementsprechend wird der Aufklärungsbogen zu den COVID-19-Vektor-Impfstoffen kurzfristig aktualisiert. Die neue Formulierung lautet: "Für Personen unter 60 Jahren bleibt die Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca laut STIKO-Empfehlung nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person möglich. Für die individuelle Risikoabschätzung durch die zu impfende Person sollten einerseits das Risiko der beschriebenen Komplikationen und andererseits das Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine COVID-19-Erkrankung abgewogen werden. […]"
  • Das Bundesgesundheitsministerium bereitet eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die den Entschädigungsanspruch von Geimpften bei Impfschäden auf Grundlage der jeweils geltenden Corona-Impfverordnung rückwirkend zum 27. Dezember 2020 regelt. Damit sind nach Aussage des Ministeriums auch alle Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca für Menschen ab 18 Jahren erfasst. Arztpraxen, die den AstraZenica-Impfstoff nach den aktualisierten STIKO-Empfehlungen auch an 18 bis unter 60-Jährige verimpfen, haben demnach kein erhöhtes Haftungsrisiko nach Impfkomplikationen. Auch für die Patienten bedeutet die geplante Gesetzesänderung mehr Sicherheit (Staatshaftung):Im Falle eines unerwünchten Zwischenfalles wären die Patienten U60 nicht schlechter gestellt als andere Covid-Patienten.
  • Die STIKO hat sich darüber hinaus zur Zweitimpfung mit AstraZeneca geäußert und Klarheit geschaffen, dass diese auch vor Ablauf von 12 Wochen möglich ist: "Sollte es auch logistischen Gründen erforderlich sein, die Impfung in einem kürzeren Impfintervall durchzuführen, kann in der Übergangsphase auch an bereits vereinbarten Terminen in kürzerem Abstand festgehalten werden."

 

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