20.01.2021 |
Was hat sich zum 1. Januar 2021 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.
Das Beratungsgespräch für Pflegepersonen ist neuer Bestandteil des 8. Nachtrages zum Hausarztvertrag mit der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung.
Beratung für Pflegepersonen in HZV Knappschaft
Die Bereitschaftsdienstordnung der KV Bremen und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen sind in einer neuen Fassung in Kraft getreten. Zudem wurde die Honorierung im Bereitschaftsdienst verbessert.
Aktualisierung der Bereitschaftsdienstordnung und Durchführungsbestimmungen ab Januar 2021
Für die Blankoformularbedruckung dürfen Praxen jetzt auch Tintenstrahldrucker einsetzen. Zuvor waren nur Laserdrucker zugelassen.
Durch das Austrittsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich ändern sich Regelungen für die ungeplante vertragsärztliche Behandlung von Personen, die im Vereinigten Königreich versichert sind.
Brexit: Neue Regelungen für Behandlung
Die Zuschlagsregelung für chronisch kranke Patienten im Rahmen des Hausarztvertrages mit der BARMER entfällt.
BARMER kündigt Zuschlagsregelung für Chroniker
Seit dem 1. Januar werden Leistungen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Behandlung nicht mehr extrabudgetär bezahlt. Eine Kennzeichnung durch die Pseudo-GOP 88240 muss dennoch weiterhin erfolgen. Zahlreiche Sonderregelungen während der Corona-Pandemie sind aufgrund der angespannten Infektionslage um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Sie wären ansonsten zum Jahresende ausgelaufen.
Der DMP Diabetes mellitus Typ 2-Vertrag ist an die aktuelle DMP-A-RL angepasst. Eine wichtige Änderung ist die indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
Neufassung des DMP Vertrags Diabetes mellitus Typ 2
Die Dokumentationspflicht des Verfahrens 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ wird weiter ausgesetzt. Dokumentation für QS WI wird ausgesetzt
Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen.
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten ist bis zum 31. März verlängert.
Der bisherige Berechnungsauschluss im „Krankheitsfall“ für die Früherkennung von Zervixkarzinomen wird durch einen Ausschluss „im Kalenderjahr“ ersetzt.
Landesrundschreiben Dezember 2020, Seite 37 (pdf - 1 392 kB)
Für das Programm zur organisierten Krebsfrüherkennung des Zervixkarzinoms gelten neue Dokumentationsvorgaben und ein neues Formular für die Kommunikation zwischen Gynäkologen und Zytologen.
Landesrundschreiben Dezember 2020, Seite 42 (pdf - 1 392 kB)
Die Pflicht zur Genehmigung durch Krankenkassen für Leistungen in der Human- und Tumorgenetik besteht seit 1. Januar nicht mehr.
Genehmigungspflicht für genetische Leistungen entfällt
Die Ein- bzw. Umstellung auf direkte orale Antikoagulantien (DOAK) für Patienten, für die eine VKA-Therapie nicht indiziert ist, ist nun Bestandteil des Gerinnungshemmervertrages mit der hkk.
hkk-Gerinnungshemmervertrag erweitert
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen jetzt auch psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen.
Psychotherapeuten und häusliche Krankenpflege
Im Rahmen der neu in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie gilt beim Verordnungsfall und der orientierenden Behandlungsmenge jetzt der Arztbezug. Zudem gilt seit Jahresbeginn das neue Formular 13.
Bei Heilmitteln gilt Arztbezug und Praxisbudget
Landesrundschreiben Dezember 2020, Seite 40 (pdf - 1 392 kB)
Der regionale Orientierungspunktwert für die Vergütungshöhe einzelner Leistungen steigt um 1,25 Prozent auf 11,1244 Cent.
Landesrundschreiben Oktober 2020, Seite 14 (pdf - 1 282 kB)
Um Leistungen bei Intersexualität und Transsexualität abrechnen zu können, bei denen die Geschlechtszuordnung abrechnungsbestimmend ist, wurden die Allgemeinen Bestimmungen 4.2.1 im EBM angepasst und ergänzt.
Landesrundschreiben Dezember 2020, Seite 37 (pdf - 1 392 kB)
Die BARMER bietet die Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie als sogenannte Satzungsleistung an.
Vereinbarung zur Meningokokken B-Impfung
Für die psychotherapeutische Versorgung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten gelten für ein weiteres Jahr die gleichen Bedingungen und Regelungen wie in der vertragsärztlichen Versorgung.
Psychotherapie für Polizisten gilt weiterhin
Versandkosten für Arztbriefe werden bis zum 1. Oktober 2021 weiterhin ohne Limit erstattet.
Die Sonderregelungen für NäPA in Ausbildung und die Frist zum Nachweis der Refresher-Fortbildung werden jeweils um ein Quartal bis zum 31. März 2021 verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Qualitätsmanagement-Richtlinie angepasst, um Kinder und Jugendliche oder hilfsbedürftige Personen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Medizinische Einrichtungen sollen entsprechende Maßnahmen vorsehen.
Das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektion wird für dieses Jahr ausgesetzt.
Im Kapitel 25 des EBM ist der Katalog für Strahlentherapie durch die Aufnahme neuer Leistungen aktualisiert.
Landesrundschreiben Oktober 2020, Seite 30 (pdf - 1 282 kB)
Die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat wird weiterhin vergütet. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Juni weiter.