20.01.2020 |
Die 116117 ist 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche geschaltet. Patienten erreichen darüber nun den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Terminservicestelle.
Landesrundschreiben September, Seite 22 (pdf - 2 292 kB)
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 13 (pdf - 1 630 kB)
Stichprobenprüfungen im Bereich der Arthroskopie werden wieder aufgenommen. Hintergrund ist eine Anpassung an die neue Qualitäts-Prüfungs-Richtlinie.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 33 (pdf - 1 630 kB)
Der Nachweis oder Ausschluss einer Mutation in den Brustkrebsgenen BRCA1 und BRCA2 vor einer Verordnung des Arzneimittels Lynparza ist als neue, extrabudgetäre Leistung in den EBM aufgenommen worden (GOP 11601).
Neue EBM-Leistung bei Krebstherapie mit Lynparza-Verordnung
Für den biomarkerbasierten Test zur Ermittlung des Rezidivrisikos bei frühem Brustkrebs sind neue GOP in den EBM aufgenommen, die Vergütung ist extrabudgetär.
Biomarkerbasierte Tests bei Mammakarzinom jetzt Kassenleistung
Der Ersatzwert „UUU“ entfällt und kann von Ärzten nicht mehr als Diagnosekodierung verwendet werden. Stattdessen muss die ICD-Kodierung „Z01.7 Laboruntersuchung“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“ für die Diagnosesicherheit angegeben werden.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 28 (pdf - 1 630 kB)
Mit Start des organisierten Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen ist der EBM angepasst worden, unter anderem mit neuen GOP. Die Verpflichtung zu einer gedruckten Information für die anspruchsberechtigten Versicherten ist vorerst ausgesetzt.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Neue Leistungen im organisierten Programm
Die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes bei der Glukosemessung über die GOP 13360 kann nun auch von Schwerpunktinternisten „Diabetologie“ und „Diabetologe Deutsche Gesellschaft DDG“ abgerechnet werden.
Anleitung zur Glukosemessung auch für Schwerpunktinternisten
Praxen, die mit eigenem Personal physikalische Therapien wie zum Beispiel Massagen nach GOP 30400 anbieten, müssen geänderte Zuzahlungen für Patienten beachten.
Heilmittelabgabe in Praxis: Neue Zuzahlungsbeträge
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Bremen ist angepasst worden.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 5 (pdf - 1 630 kB)
Der Preis für die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) bleibt unverändert, die geplante Neubewertung wird um zwei Jahre verschoben.
IVM-Bewertung bleibt unverändert
Für alle an den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Zervixkarzinom und Darmkrebs teilnehmenden Haus- und Fachärzte sind jetzt elektronische Dokumentationen und Übermittlungen an die KV Pflicht.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 34 (pdf - 1 630 kB)
Für KV-Abrechnungen in mehreren Einzeldateien fällt eine Gebühr von 750 Euro an. Betroffen sind zum Beispiel Abrechner mit verschiedenen Standorten und Praxisverwaltungssystemen.
KV Bremen erhebt Gebühr für Doppelabrechner
Die Liposuktion bei schwerem Lipödem ist in die EBM-Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufgenommen worden, insgesamt neun neue GOP sind abrechenbar.
Fettabsaugung bei Lipödem im Stadium III wird Kassenleistung
Die manuelle Lymphdrainage (MLD) kann nun auch ohne Diagnose eines Lymphödems bei Patienten mit Lipödem vorgenommen werden.
Manuelle Lymphdrainage auch ohne Lymphödem möglich
Das erweiterte Neugeborenen-Screening (GOP 01707) kann nun bis zur U3 berechnet werden.
Erweitertes Neugeborenen-Screening ist jetzt bis U3 möglich
Die Kostenpauschalen 86518 (Palliativversorgung) und 86520 (orale Tumortherapie) können nicht mehr nebeneinander abgerechnet werden. Der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ entfällt.
Anpassungen in der Onkologie-Vereinbarung treten in Kraft
Der Orientierungswert wurde auf 10,9871 Cent angehoben (alt: 10,8226 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,52 Prozent.
Für Leistungen im Bereich Radiologie & Kernspintomographie werden wieder Stichprobenprüfungen vorgenommen. Im Jahr 2020 werden zwei Prozent der Ärzte geprüft, im darauf folgenden Jahr vier Prozent.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 34 (pdf - 1 630 kB)
Patienten, die über die Servicenummer 116117 als „akuter Fall“ eingruppiert werden, können als „TSS-Akutfall“ abgerechnet werden. Die Vergütung ist extrabudgetär und beinhaltet einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund oder Konsiliarpauschale in Höhe von 50 Prozent.
Landesrundschreiben Dezember 2019, Seite 29 (pdf - 1 630 kB)
Auch ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser können bei durch die TSS vermittelten Terminen Honorarzuschläge abrechnen: Die GOP 01322 als Zuschlag zur 01320 sowie die GOP 01323 als Zuschlag zur 01321.
TSS-Zuschläge für ermächtigte Ärzte ab Januar 2020
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten einen Zuschlag für U-Untersuchungen bei Kindern (EBMAbschnitt 1.7.1), wenn der Termin über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde.
Neuer Zuschlag für U-Untersuchungen mit TSS-Termin
Änderungen in der Unfallversicherung treten in Kraft, unter anderem eine Erhöhung der Gebühren nach Nummer 800 UB-GOÄ im Bereich Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Gebührenerhöhung der Psychotherapeutenverfahren nach den Nummern P23 bis P39.
Neuerungen in der Unfallversicherung