19.07.2017 |
Was hat sich zum 1. Juli 2017 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.
Die KV Bremen wird nach dem Verursacherprinzip die Vergütung gezielt bei den an der ASV teilnehmenden Ärzten bereinigen, soweit dies möglich ist. Der Honorarverteilungsmaßstab der KV Bremen ist entsprechend angepasst worden.
ASV-Bereinigung nach dem Verursacherprinzip
Die Höhe der BAG-Zuschläge wird auf maximal zehn Prozent begrenzt. Der Honorarverteilungsmaßstab der KV Bremen ist entsprechend angepasst worden.
BAG-Zuschläge werden auf zehn Prozent begrenzt
Die KV Bremen muss die Pflicht zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst im Bezirk Bremen-Stadt wieder einführen.
Landesrundschreiben Juni 2017, Seiten 4ff (pdf - 1 915 kB)
Befreiung vom KV Bereitschaftsdienst nur in wenigen Ausnahmen
Es gibt Änderungen in der Dokumentationssoftware für den Typ 1 und den Typ 2-Diabetes.
Neue Versorgungsinhalte im DMP Diabetes / Dokumentationssoftware angepasst
Zur Einschreibung von Versicherten in die DMP Diabetes Typ 1 und Typ 2 sowie COPD gibt es neue Vordrucke
Neue Einschreibeformulare für einige DMP
Das Muster 80 (Dokumentation des Behandlungsanspruchs) entfällt. Das Muster 81 wird durch ein neues Formular "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" ersetzt.
So funktioniert die Abrechnung für im Ausland krankenversicherte Patienten
Landesrundschreiben Juni 2017, Seite 35 (pdf - 1 915 kB)
Ein Formular zur Empfehlung von Präventionsleistungen (Muster 36) ist eingeführt.
Neues Formular für Präventionsempfehlung
Der Medikationscheck im Rahmen des Hausarztvertrages der Knappschaft ist vereinfacht worden: Verordnungsliste und dokumentierte Maßnahmen müssen nicht mehr übermittelt werden.
Hausarztvertrag der Knappschaft: Medikationscheck vereinfacht
Bei entsprechender Indikation können Patienten zur Verordnung von Heilmitteln wie z.B. Logopädie an den Zahnarzt verwiesen werden.
Bei Heilmitteln sind jetzt auch Zahnärzte gefordert
Die DAK-Gesundheit besteht teilweise auf eine Genehmigung der Verordnungen des Regelfalles.
Heilmittel: DAK nimmt Bremen den Genehmigungsverzicht
Die GOP 32931 ist nun ausschließlich für den molekulargenetischen Nachweis des HLA-B27-Merkmals berechnungsfähig.
Landesrundschreiben Januar 2017, Ausgabe 1 (pdf - 1 579 kB)
Für das 2. Halbjahr 2017 beträgt die Laborquote weiterhin 91,58 Prozent.
Laborquote „Q“ bleibt auf 91,58 Prozent
Der Kreis der MRSA-Risikopatienten ist erweitert worden.
Auch Fachärzte können ab Juli Hausbesuche an NäPas delegieren.
Mehr Geld für U3 bis U9, J1 und Check-up 35
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderungen verordnen.
Psychotherapeuten dürfen Verordnungen ausstellen
Psychotherapeuten erhalten mehr Geld für Gruppentherapien. Das Kapitel für antragspflichtige Leistungen wurde überarbeitet. Es gibt neue GOP.
Landesrundschreiben Juni 2017, Seite 28 ff (pdf - 1 915 kB)
Pulsoxymetrie-Screening bei U1 und U2 ist jetzt Kassenleistung.
Der Rollout der Telematik-Infrastruktur beginnt. Es gibt eine finanzielle Förderung. Problem: Die Hardware ist noch nicht lieferbar.
Landesrundschreiben Juni 2017, Seite 16 ff (pdf - 1 915 kB)