07.05.2019 |
Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hatte mit Wirkung zum 26.02.2019 im schriftlichen Beschlussverfahren folgende Anordnungen getroffen:
Die vom Landesausschuss gesetzte Frist für Bewerbungen ist abgelaufen. In der Sitzung des Zulassungsausschusses am 06.05.2019 konnten 7 Zulassungen/Anstellungsgenehmigungen erteilt werden. Die Grenze zur Überversorgung wurde damit noch nicht wieder erreicht. Es bestehen weiterhin noch 1,5 freie Versorgungsaufträge für Zulassungen/Anstellungsgenehmigungen.
Bewerbungen um eine Zulassung/Anstellungsgenehmigung sind an den Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen, c/o Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, zu richten.
Die Frist zur Abgabe der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beginnt am 07.05.2019 (mit Veröffentlichung auf der Homepage der KVHB) und endet am 16.05.2019 (Eingang beim Zulassungsausschuss).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur fristgerecht und vollständig abgegebene Zulassungsanträge/Anstellungsanträge beim Zulassungsverfahren berücksichtigen wird. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Mo - Do
Fr
8:00 - 16:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr