Die GOP 01788 ist genehmigungspflichtig und ist berechnungsfähig von:
- Fachärzten für Humangenetik
- Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die Qualifikationsvoraussetzung zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission erfüllen. Nicht ausreichend ist die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung.
Zur Abrechnung der GOP 01869 ist eine Genehmigung der KV Bremen gemäß der QS-Vereinbarung Spezial-Labor erforderlich.
Laborärzte können die neue GOP 01869 mit ihrer Speziallaborgenehmigung automatisch abrechnen.
Humangenetiker können auf Antrag eine Genehmigung für die GOP 01869 erhalten.