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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors ist Kassenleistung

Seit dem 1. Juli 2021 können die Beratung (GOP 01788) und die Bestimmung (GOP 01869) des fetalen Rhesusfaktors aus mütterlichem Blut bei rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft über Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) abgerechnet werden.

Die GOP 01788 ist genehmigungspflichtig und ist berechnungsfähig von:

  • Fachärzten für Humangenetik
  • Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
  • Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die Qualifikationsvoraussetzung zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission erfüllen. Nicht ausreichend ist die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung.

Zur Abrechnung der GOP 01869 ist eine Genehmigung der KV Bremen gemäß der QS-Vereinbarung Spezial-Labor erforderlich.

Laborärzte können die neue GOP 01869 mit ihrer Speziallaborgenehmigung automatisch abrechnen.

Humangenetiker können auf Antrag eine Genehmigung für die GOP 01869 erhalten.

#Abrechnung / Honorar,  #Qualität / Genehmigung

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