Der gesetzlich garantierte Corona-Rettungsschirm wurde vom Gesetzgeber schon im vergangenen Jahr beendet. In diesem Jahr oblag es den KVen regionale Regelungen zu treffen. Von dieser Möglichkeit macht auch die KV Bremen Gebrauch. Nun wird der Corona-Rettungsschirm auch im vierten Quartal 2021 fortgeführt Zuvor hatte der Deutschen Bundestag die epidemische Lage von nationaler Reichweite bis Ende November verlängert.
Konkret hat die Vertreterversammlung einer Anpassung des HVM (Ergänzungsvereinbarung) beschlossen, wonach Praxen, die einen Corona-bedingten Fallzahlrückgang erleben, eine Aufstockung auf bis zu 90 Prozent des Honorars aus dem Vorjahresquartal erhalten. Dies gilt sowohl für die morbiditätsbedingte Vergütung als auch für die Honoraranteile aus extrabudgetären Bereichen. Damit wird sichergestellt, dass Praxen nach einem unverschuldeten Patientenrückgang eine Kompensation erhalten.
Im letzten ausgewerteten Quartal 1/2021 profitierten in Bremen und Bremerhaven 192 Praxen aus allen Versorgungsbereichen von der Honoraraufstockung. Insgesamt wurden in diesem Quartal über den Rettungsschirm rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich ausbezahlt. Die Dimensionen aus dem Vorjahr werden dabei nicht mehr erreicht. Im zweiten Quartal 2020 haben noch 327 Praxen Ausgleichzahlungen erhalten.
Ob der Rettungsschirm auch über das laufende Jahr hinaus aufgespannt bleibt, ist fraglich. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Reichweite nicht mehr verlängert wird, womit die Grundlage für den Corona-Rettungsschirm entfiele.