26.03.2018 |
Das Erfassen, Bearbeiten, Speichern etc. von Patientendaten ist gesetzlich gestattet. Nur in besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass Patienten zustimmen müssen, zum Beispiel bei der Einbeziehung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. In diesen Fällen müssen Praxen nachweisen können, dass die Patienten eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterschrieben haben.
Ab 25. Mai müssen Einwilligungserklärungen einen Hinweis darauf enthalten, dass Patienten ihr Einverständnis jederzeit widerrufen können. Ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre Vorlagen.
Assessor jur.
Abteilungsleiter
(Datenschutz, Plausibilitätsprüfung, Patientenbeschwerden)
Mo - Do
Fr
8:00 - 16:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr