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Die KV Bremen erhebt für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren Gebühren. Näheres regelt die Gebührenordnung. Die Verwaltungskostenbeiträge und -umlagen der KV Bremen sowie die an gesonderter Stelle geregelten Gebühren (z. B. Disziplinarordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt.