Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. In dem Verzeichnis ist jeder Leistung eine Gebührenordnungsposition (GOP) und ein Preis zugeordnet. Hier finden Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Gebührenordnung aus dem aktuellen Abrechnungsquartal sowie ältere Versionen.
Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es auch Leistungen, die nur im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen abgerechnet werden können. Dafür sind Pseudonummern eingeführt worden.
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde zum 1. April 2020 der EBM reformiert. Der Gesetzgeber hatte vorgegeben, dass es kein zusätzliches Geld gibt und die sprechende Medizin zu Lasten der technischen Fächer aufgewertet wird. Hier gibt es die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
EBM-Reform im Überlick: Was ändert sich für wen?
Abrechnungsfähige EBM-Nummern bei Vordrucken (pdf - 26 kB)