18.04.2018 |
Kein Papier mehr: Ab sofort können Praxen in Bremen und Bremerhaven die Erklärung zur Quartalsabrechnung online an die KV senden. Dazu braucht es allerdings einen elektronischen Heilberufeausweis.
Die Quartalsabrechnung übermitteln alle Praxen in Bremen und Bremerhaven seit geraumer Zeit online – mit einer Ausnahme: Die sogenannte Erklärung zur Quartalsabrechnung (Sammelerklärung) mussten Ärzte und Psychotherapeuten noch in Papierform einreichen. Durch diese Erklärung wird unter anderem die „Richtigkeit“ der Quartalsabrechnung rechtssicher dokumentiert und zwar durch Unterschrift. Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) macht nun ein elektronisches Verfahren möglich. Die Signaturfunktion des eHBA ist im rechtlichen Sinne einer eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt. Damit können zum Beispiel Arztbriefe und Labor-Überweisungsscheine (LDT) gezeichnet werden – und nun auch die Erklärung zur Quartalsabrechnung. Voraussetzung ist ein Kartenterminal, das eHBA einlesen kann. Das ist bei den für die Telematik-Infrastruktur zertifizierten Lesegeräten gegeben. Schließlich braucht es für die eSammelerklärung noch einen Übermittlungsweg. Das kann direkt über das Praxisverwaltungssystem geschehen oder über das KV-Portal. Eine Anleitung für die Übermittlung über das KV-Portal ist auf der Homepage der KV Bremen abrufbar.
Anleitung zur Übermittlung der eSammelerklärung über das KV-Portal (pdf - 1 249 kB)
In diversen Praxisverwaltungssystemen sind Module für den Versand der elektronischen Sammelerklärung an die KV Bremen implementiert. Voraussetzung ist entweder KV-SafeNet oder einen Telematik-Infrastruktur-Anschluss. Nach Kenntnis der KV Bremen haben folgende Programme Module für die eSammelerklärung:
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) erhält einen Chip, mit dem Sie sich gegenüber IT-Systemen ausweisen, elektronische Dokumente mit digitaler Signatur unterschreiben und für den Datentransport verschlüsseln können.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen der Telematik-Infrastruktur eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Das deckt die Hälfte der Kosten ab. www.kvhb.de/telematik-infrastruktur
Niedergelassene Ärzte können den eHBA kann bei der Ärztekammer Bremen beantragen. Die Psychotherapeutenkammer wird nach eigenen Aussagen nicht vor dem 2. Quartal 2019 mit der Ausgabe beginnen.