Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie können Lumbalpunktion abrechnen
Die berechtigten Arztgruppen zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GO) 02342 (Lumbalpunktion) wurden zum 1. Oktober um die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erweitert. Hierfür wird die erste Anmerkung zur GOP 02342 entsprechend angepasst.
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