Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden.
J1 Ich bekomme meine Gesundheitsbögen J1 von der KV zurückgeschickt. Wie lange muss ich sie aufbewahren? |
Gesundheitsbögen J1 sind fünf Jahre aufzubewahren. Auf der Homepage der KV Bremen können Sie sämtliche Fristen nachlesen. |
Überweisungsscheine können zur Archivierung bei der KV abgegeben werden. Was ist mit den Überweisungen von der Bundeswehr? |
Die Überweisungen von Bundeswehr-Patienten sind in der Praxis aufzubewahren, weil sie direkt von der Wehrbereichsverwaltung dort angefordert werden. Reichen Sie aus diesem Grund bitte keine Bundeswehrscheine mit der Endabrechnung ein. Die Aufbewahrungsfrist beträgt vier Quartale. |