Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden.
Darf ich meinen Vertragsarztsitz/ Vertragspsychotherapeutensitz jederzeit verlegen? |
Nein. Die Verlegung eines Praxissitzes muss über den Zulassungsausschuss in einer Sitzung genehmigt werden. Dabei muss der Zulassungsausschuss prüfen, ob es Versorgungsgründe gegen eine Verlegung gibt. Wichtig: Rückwirkende Genehmigungen kann der Zulassungsausschuss nicht aussprechen, sondern immer auf die Zukunft gerichtet. Antragsformulare:
Verlegung des Vertragsarztsitzes
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Ich möchte einen Antrag an die Zulassungsausschussausschüsse stellen, um Veränderungen in der Praxis genehmigen zu lassen. Wo erfahre ich, wann die Sitzungstermine stattfinden und wie die Antragsfristen sind? | Die Jahresterminpläne des Zulassungsausschusses Ärzte sowie des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten können Sie im Internet einsehen. Da finden Sie auch Angaben zu den Fristen, etc. Natürlich können Sie auch direkt mit den zuständigen Mitarbeitern in Kontakt in der KV treten. |
Anstellung Ich würde gerne einen zusätzlichen Kollegen in meiner Praxis anstellen, doch für meine Fachgruppe gibt es Zulassungsbeschränkungen. Gibt es noch andere Möglichkeiten? |
Ein Vertragsarzt kann bei Zulassungsbeschränkungen mit Genehmigung des Zulassungsausschusses einen zusätzlichen Arzt anstellen, wenn Fachidentität zwischen beiden Ärzten besteht und eine Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschränkung vom anstellenden Arzt unterschrieben wurde. Grundlage für die Berechnung der Leistungsbeschränkung sind die Bruttohonorare der letzten vier vorliegenden Quartale des anstellenden Arztes. |
Kindererziehung Ich möchte Praxis und Kindererziehung vereinbaren – welche Möglichkeiten habe ich? |
Zusammenhang mit der Entbindung kann sich eine Ärztin bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen. Wollen Ärzte neben der Kindererziehung zeitweise in der Praxis weiterarbeiten, kann ein/e Sicherstellungsassistent/in beschäftigt werden. Sofern sich Ärzte vollständig der Kindererziehung widmen, besteht alternativ die Möglichkeit, eine/n Vertreter/in anzustellen. In jedem Fall ist eine vorherige Genehmigung durch die KV notwendig. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich sind jedoch Angaben zur Person des Vertreters, der Dauer (von/bis) und der Art der Beschäftigung (von/bis). Die Genehmigung wird grundsätzlich befristet für die Dauer von 36 Monaten erteilt. Psychotherpeuten können sich nicht vertreten lassen (§ 14 Abs. 3 BMV-Ä). Die Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten ist demgegenüber zulässig. Sofern sich Ärzte langfristig der Kindererziehung widmen wollen, sollten Alternativen wie z. B. die Teilung der Zulassung oder eine Anstellung erwogen werden. |
Weiterbildungsassistent Wie beantrage ich die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten? |
Fachärzte stellen einen formlosen Antrag bei der KV. Dieser sollte folgende Angabe beinhalten: Name, Vorname sowie Geburtstagsdatum des Assistenten, Weiterbildungszeit (von … bis …) und Beschäftigungszeit (halb-, dreiviertel- oder ganztags). Zusätzlich sollten eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Kopie der Approbationsurkunde des Weiterbildungsassistenten eingereicht werden. Bei Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gibt es einen Antrag. |