Gewalt in Praxen

Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns!

weiter

 

FAQ-Datenbank

beantwortet viele Fragen 

weiter

 

Praxen vor dem Kollaps

Praxis weg. Gesundheit weg.

weiter

Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Frist für Masernschutz-Nachweis bis Jahresende verlängert

Die Nachweispflicht der Schutzimpfung oder Immunität für medizinisches Praxispersonal nach dem Masernschutzgesetz wird vom 31. Juli auf den 31. Dezember 2021 verlängert.

Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz muss medizinisches Praxispersonal, das nach dem 1. März 2020 eingestellt wurde, einen ausreichenden Impfschutz gemäß STIKO-Empfehlung bzw. eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für Mitarbeitende, die schon länger beschäftigt waren, galt zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli, die jetzt auf den 31.12.2021 verlängert wurde. Der Gesetzgeber reagiert auch hier auf die anhaltende Corona-Pandemie.

Da die STIKO für die Personen, die vor dem 01.01.1971 geboren sind, die Masernimpfung nicht empfiehlt, haben diese auch keine entsprechenden Nachweise zu erbringen.

#Arzneimittel & Co,  #Impfung

Top-Themen

Abrechnung & Honorar

Honorar, Quartalsabrechnung, Verträge, EBM
 

IT & Digitalisierung

Telematik-Infrastruktur (TI), eAnwendung, KV-Mitgliederportal, Praxis-IT

Niederlassung

Ausschreibung
von Arzt- und
Psychotherapeutensitzen

Auf dem Laufenden bleiben! Lesen Sie die Informationen der KV Bremen

Arzt- und Psychotherapeutensuche

für Bremen und Bremerhaven

Suche