Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie leiden unter so starken Schmerzen, dass die üblichen Schmerzmittel nicht ausreichen. Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt überlegen nun, ob ein Opioid Ihre Schmerzen lindern könnte. Diese Medikamente helfen jedoch nicht bei jeder Schmerzursache. Möglicherweise haben Sie auch Vorbehalte, weil Sie eine Abhängigkeit oder schwere Nebenwirkungen befürchten. Opioide sind weder Allheilmittel noch Teufelszeug. Richtig eingesetzt, erhalten Sie mit einem Opioid die Möglichkeit, bestimmte Schmerzen abzuschwächen und wieder aktiv am Leben teilzunehmen. In dieser Information erfahren Sie, was Opioide sind, wie sie wirken, wann sie eingesetzt werden können und was Sie bei der Einnahme beachten sollten.
Opioide sind erprobte Schmerzmittel. Sie enthalten opiumartige Wirkstoffe, die im Schlafmohn natürlicherweise vorkommen. Am bekanntesten ist Morphin (früher: Morphium). Opioide hemmen gezielt die Schmerzübertragung, vor allem in Gehirn und Rückenmark. Sie werden auch vom Körper selbst gebildet und bei Stress ausgeschüttet. Sie unterdrücken plötzlich auftretende Schmerzen. Bei besonders starken oder dauerhaften Schmerzen sind diese körpereigenen Stoffe bald erschöpft. Dann helfen manchmal künstlich hergestellte Opioide, zum Beispiel in Form einer Tablette.
Bei Menschen mit Krebs sind Opioide ein wichtiger Bestandteil der Schmerzbehandlung. Bei anderen langanhaltenden Schmerzen dagegen sind Opioide nicht grundsätzlich wirksamer als andere Schmerzmittel. Diese Schmerzen sollen daher nicht ausschließlich mit Opioiden behandelt werden. Meist wird eine Kombination aus medikamentösen, physiotherapeutischen und psychologischen Maßnahmen eingesetzt. Welche Therapie für Sie geeignet ist, sollen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gemeinsam entscheiden. Dabei werden Ihre zusätzlichen Erkrankungen, Vorlieben für bestimmte Darreichungsformen sowie Nutzen und Schaden der verschiedenen Behandlungsformen berücksichtigt. Für einige Erkrankungen wie Nervenschmerzen bei Diabetes, chronische Schmerzen bei Gelenkverschleiß, chronische Rückenschmerzen und nach Gürtelrose belegen hochwertige Studien eine Wirksamkeit von Opioiden bis zu 3 Monaten. Bei anderen Schmerzursachen kann nach Expertenmeinung eine Behandlung versucht werden. Länger als 3 Monate können Opioide eingenommen werden, wenn Sie bei Ihnen zuvor gut wirksam und verträglich waren. Häufig können Betroffene nicht eindeutig sagen, ob das Schmerzmittel gut wirkt. Durch eine geringere Dosis oder Absetzen des Opioids kann überprüft werden, ob die Schmerzen wieder zunehmen.
Opioide sollen nicht eingesetzt werden bei: Migräne, Spannungskopfschmerzen, chronischen Unterbauchschmerzen bei Frauen, Reizdarmsyndrom, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronischer Bauchspeicheldrüsenentzündung, während einer Schwangerschaft, Fibromyalgiesyndrom sowie bei psychischen Störungen mit chronischen Schmerzen wie Depression. Bei diesen Krankheiten wirken Opioide kaum oder gar nicht und die Nebenwirkungen überwiegen.
Bei einer Behandlung mit Opioiden länger als 4 Wochen kann eine körperliche Abhängigkeit (Gewöhnung) entstehen, muss aber nicht. Dies ist normal und tritt bei fast allen Medikamenten ein, die länger genommen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, süchtig zu sein. Bei Sucht handelt es sich um eine unkontrollierte, unsachgemäße und zwanghafte Einnahme einer Droge. Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wegen chronischer Schmerzen ein Opioid verschreibt, ist das Risiko für eine Sucht gering. Werden Opioide plötzlich abgesetzt, entwickeln sich Entzugssymptome wie Unruhe, Nasenlaufen oder Durchfall. Sie werden vermieden, indem Sie in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt das Opioid schrittweise absetzen („ausschleichen“).
Wichtig ist eine regelmäßige Einnahme. Nur dadurch gelingt eine gleichmäßig gute Schmerzlinderung. Keinesfalls sollen Sie Opioide nach Bedarf einnehmen, die Einnahme hinauszögern oder selbstständig die Dosis verändern. Dadurch können wieder erhebliche Schmerzen entstehen.
Dauerhafte starke Schmerzen - wann helfen Opiode? (pdf - 58 kB)
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)