Vertragsärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, neben den medizinischen Leistungen auch die von ihnen gestellten Diagnosen aufzuzeichnen. Diese sind nach ICD-10 in der jeweiligen Version vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu verschlüsseln.
Es gibt eine Reihe von Hilfen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten im Internet (siehe Linkbox rechts) und auch Angebote, die Sie auf dieser Homepage finden.
Einen Überblick über die häufigsten Diagnosen bieten Thesauren, die es bereits für einige Fachgruppen als Kitteltaschenversion, als Schreibtischauflage oder als Softwareunterstützung gibt. Nähere Informationen dazu gibt es in der Rubrik Praxistipps.
Die ambulanten Kodierrichtlinien sind vom Tisch. Es bleibt allerdings die Verpflichtung zur Kodierung nach ICD-10.