04.03.2019 |
Bei der Einführung des Ersteinschätzungssystems SmED nimmt die KV Bremen eine Vorreiterrolle ein: Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bremen-Stadt ist die erste Einrichtung in Deutschland, die die Software testet. Das könnte sich als Vorteil herausstellen, wenn der Gesetzgeber den 24/7-Betrieb der 116117 durchdrückt.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bremen-Stadt ist die erste Einrichtung, die bereits vor dem offiziellen Projektstart am 1. April, mit SmED (strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland) arbeitet. In weiteren zehn Bundesländern kommt die Software später zum Einsatz. Auf Basis eines in der Schweiz seit Jahren eingesetzten Verfahrens unterstützt SmED die Disponenten wie zum Beispiel die Medizinischen Fachkräfte und Telefonistinnen im Bereitschaftsdienst bei der Abfrage von Symptomen, Krankheitsbildern, Vorerkrankungen und Risikofaktoren. Als Ergebnis erhalten die Nutzer Entscheidungsgrundlagen zur Dringlichkeit, zum Beispiel Notfall, Sofort, Heute und zum Ort der Versorgung, zum Beispiel Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst, Notaufnahme, Hausarzt.
Die ersten Erfahrungen in Bremen sind positiv. „Es macht viel Spaß mit der Software zu arbeiten, weil sie hilft einzuschätzen, was dem Patienten fehlt und wo er weiterbehandelt werden soll“, resümiert Teamleiterin Sandra Schwenke. Das „eigene Denken“ nehme die Software den Fachkräften in der Zentrale nicht ab, der rote Faden helfe allerdings sehr, so Schwenke, insbesondere Kolleginnen, die noch nicht über viel Erfahrung verfügen.
Mehr als 300 Fälle wurden bereits mit SmED in der Bereitschaftsdienstzentrale Bremen-Stadt bearbeitet. Eine Erkenntnis ist bemerkenswert: Die Sorge war groß, dass Patienten negativ auf die Befragungen reagieren würden. Schwenke: „Ganz im Gegenteil. Sie fühlen sich besser aufgehoben, weil sich jemand Zeit nimmt.“ Da werden selbst etwas längere Wartezeiten am Tresen in Kauf genommen. Die Erfahrungen, die in Bremen mit dem neuen Ersteinschätzungssystem gesammelt werden, könnten sich bald als großer Vorteil herausstellen. Das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) ist zwar noch nicht beschlossen, aber es kristallisiert sich deutlich heraus, dass der Gesetzgeber die Terminservicestelle und den Bereitschaftsdienst (116117) zu einer Plattform koppeln will und einen Wirkbetrieb von 24 Stunden täglich vorsieht. Dabei soll SmED zum Einsatz kommen.
Ersteinschätzung mit SmED: Ein Fallbeispiel SITUATION PATIENTENCHARAKTERISTIK
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