18.07.2019 |
Aussitzen wird teuer. Praxen sollten sich so schnell wie möglich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen und die Versichertenkarten online abgleichen. Sonst drohen Sanktionen: zunächst ein Prozent des Honorars, dann 2,5 Prozent. Was gilt und wer wie von Kürzung betroffen ist, stellen wir hier dar.
Quartal des
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nachgewiesene
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Ergebnis |
1/2019 | nicht erforderlich | OK, da VSDM in 1/2019 durchgeführt wurde |
2/2019 | vor dem 1.4. | OK, da von der Kürzung bis 30.6. abzusehen ist |
3/2019 | vor dem 1.4. | OK, da von der Kürzung bis 30.6. abzusehen und solange zu kürzen ist, bis VSDM durchgeführt |
4/2019 | vor dem 1.4. | Kürzung 3/2019. „Schutz“ der Bestellung ist abgelaufen |
1/2019 | nicht erforderlich | OK, da VSDM in 1/2019 durchgeführt wurde |
2/2019 | zu spät | Kürzung 1/2019, da solange zu kürzen ist, bis VSDM durchgeführt |
3/2019 | zu spät | Kürzung 1/2019 bis 2/2019 |
4/2019 | zu spät | Kürzung 1/2019 bis 3/2019 |
„Ärzten, die die Prüfung ab dem 1. Januar 2019 nicht durchführen, ist die Vergütung pauschal um 1 Prozent so lange zu kürzen, bis sie die Prüfung durchführen. Von der Kürzung ist bis zum 30. Juni 2019 abzusehen, wenn der Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweist, bereits vor dem 1. April 2019 die Anschaffung vertraglich vereinbart zu haben.“
VSDM: Versichertenstammdatenmanagement = Online-Abgleich der Versichertenkarte
TI: Telematik-Infrastruktur
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