Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat mit den folgenden Krankenkassen einen Vertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gem. § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) geschlossen:
Mit diesem Vertrag sollen die notwendigen Voraussetzungen für die Etablierung einer hochwertigen und qualitätsgesicherten Patientenversorgung für die Durchführung der ambulanten elektrischen Kardioversion geschaffen werden.
Vertrag in Lesefassung (pdf - 274 kB)
Formulare zur Vertragsumsetzung: