08.01.2020 |
Im Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen sowie im Erweiterten Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen gemäß § 116b SGB V sind die Positionen eines ärztlichen Mitgliedes sowie eines stellvertretenden ärztlichen Mitgliedes nachzubesetzen.
Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen ist für die Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie zuständig.
Der Erweiterte Landesausschuss befasst sich mit dem Zugang zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung gemäß § 116b SGB V.
Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 31. Januar 2020 an die Geschäftsstelle des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen
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