03.07.2019 |
Die Bereitschaftsdienstordnung der KV Bremen ist zum 1. Juli 2019 reformiert worden; insbesondere wurden die Vertreterregelungen und die Befreiungstatbestände angepasst.
Eine Änderung betrifft die Vertreterregelung: Wer zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wird, diesen nicht antritt und sich nicht um einen Vertreter kümmert, muss einen Aufwendungsersatz an die KV Bremen zahlen.
Bereitschaftsdienstordnung (pdf - 23 kB)
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