Für die QS-Verfahren mit fallbezogener QS-Dokumentation (QS-PCI, QS NET) wurden die quartalsweisen Datenlieferungsfristen der Leistungserbringer an die Datenannahmestellen um einen Monat nach vorn verschoben:
- vom 15. Mai auf den 15. April
- vom 15. August auf den 15. Juli
- vom 15. November auf den 15. Oktober
Für die QS-Verfahren (QS-PCI, QS-WI, QS-NET) wurden die endgültigen Datenlieferungsfristen an die Datenannahmestelle um zwei Wochen vorverlegt:
- vom 28. auf den 15. Februar
Zukünftig erhalten die Leistungserbringer drei Zwischenberichte pro Erfassungsjahr, um frühzeitig auf etwaige rechnerische Auffälligkeiten reagieren zu können:
- 15. Juni Zwischenbericht für das 1. Quartal
- 15. September Zwischenbericht für das 1. und 2. Quartal
- 15.Dezember letzter Zwischenbericht für das 1. bis 3. Quartal des jeweiligen Erfassungsjahres
Die jährliche Jahresrückmeldefrist an die Leistungserbringer wird ebenfalls vorverlegt, um eine frühere Auswertung und damit eine frühere Zustellung der
jährlichen Rückmeldeberichte durch die Bundesauswertungsstelle bzw. dem IQTIG an die Leistungserbringer zu ermöglichen:
- vom 30. Juni auf den 31. Mai