In dem Referentenentwurf zur neuen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) heißt es: "Den Ländern wird es ermöglicht, eine schriftliche Information der Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungsunternehmen an ihre Versicherten über einen möglichen priorisierten Anspruch als Berechtigungsnachweis zur priorisierten Schutzimpfung anzuerkennen."
Damit wird ein Weg beschritten, der in Bremen seinen Ausgangspunkt genommen hat. Die AOK Bremen/Bremerhaven hatte ein solches Verfahren in die Diskussion eingebracht, das von der Bremer Politik und ausdrücklich von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard unterstützt wurde. Auch die KV Bremen begrüßt diese Variante, die das Ausstellen von ärztlichen Zeugnissen ersetzt, die Praxen damit von Bürokratie entlastet und die Kontakte mit vulnerablen Personengruppen minimiert.
Die neue Impfverordnung soll im Eilverfahren umgesetzt werden und bereits zum 8. März in Kraft treten. Die KV Bremen setzt sich ausdrücklich dafür ein, dass Bremen Vorreiter bleibt und die bisherigen Vorbereitungen dazu nutzt, das Einladungsverfahren über die Krankenkassen im Bundesland so schnell wie möglich zu aktivieren.
Bis auf Weiteres empfiehlt die KV Bremen ihren Mitgliedern, ärztliche Zeugnisse für Personen, die für eine Impfung in der Priorisierungsgruppe 2 oder 3 in Frage kommen, sparsam auszustellen. Das oben beschriebene Verfahren nach dem Bremer Modell wird das Ausstellen ärztlicher Zeugnisse in den Praxen für die Mehrheit der Patienten obsolet machen.
Über weitere Details, insbesondere über ein konkretes Verfahren für Patienten ohne Kasseneinladung, stimmt sich die KV Bremen derzeit mit dem Land ab. Die KV wird dazu kurzfristig informieren.