01.07.2020 |
Für die Miete von Programmier- und Auslesegeräten kardialer Implantate kann jetzt eine Kostenerstattung abgerechnet werden. Dazu sind die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 04417 und 13577 in den EBM aufgenommen. Die Zuschläge sind mit 40 Punkten bewertet und können durch folgende Fachärzte abgerechnet werden:
Der Beschluss steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
In der Vergangenheit wurden die Programmier- und Auslesegeräte für kardiale Implantate den Vertragsärzten von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit Einführung des Antikorruptionsgesetzes war dies nicht mehr möglich.
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