20.01.2020 |
Die Gebühren nach Nummer 800 UV-GOÄ im Bereich Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie werden wie folgt erhöht:
Neu ist, dass nun auch Neuropädiater die Gebühr nach Nummer 800 abrechnen dürfen.
Die Leistungen nach Nummer 6 dürfen nicht mehr neben der Nummer 826 abgerechnet werden. Künftig kann entweder eine neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung im Rahmen der Nummer 6 oder, falls sie als eigenständige Leistung erbracht wird, nach der Nummer 826 abgerechnet werden.
Eine neue Nummer 116 für den Vordruck F 3110 Belastungserprobung einschließlich Anlage F3112 Arbeitsplatzbeschreibung ist eingefügt worden. Die neue Nummer 116 wird mit 18,49 Euro vergütet.
Die Gebühren der Psychotherapeutenverfahren nach den Nummern P23 bis P39 in der Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger wurden deutlich angehoben. Eine neue Nummer P33 ist eingefügt worden, nach der die Erstellung einer biografischen Anamnese unter Einbeziehung der erhobenen Daten einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden kann.
P-Nummer | Gebührenerhöhung |
P23, P24,P36, P38 | 25,00 Euro |
P25 | 165,00 Euro |
P26 | 135,00 Euro |
P27, P28, P30 | 130,00 Euro |
P29 | 135,00 Euro |
P32 (Ausfallgebühr) | 60,00 Euro |
P33 | 75,00 Euro |
P34-39 (Berichte) | 5,00 Euro |
P34 | 15,00 Euro |
P35, P37, P39 | 35,00 Euro |
Die Änderungen treten vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ab 1. Januar 2020 in Kraft. www.kbv.de/html/uv.php
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