Zuschlag zur Heimdialyse
Anders als in der pädiatrischen Versorgung erfolgen Dialysen bei Erwachsenen in Deutschland zu über 90 Prozent in Dialysepraxen als Hämodialysen im Zentrum. Der Bewertungsausschuss hat nun eine Anschubfinanzierung beschlossen, um den Aufbau notwendiger Versorgungsstrukturen für Heimdialysen zu fördern.
Ärzte erhalten für erstmalige Heimdialysebehandlungen somit ab 1. Januar 2025 einen Zuschlag für Patienten ab 18 Jahren. Dazu werden drei neue Kostenpauschalen in den Abschnitt 40.14 EBM eingeführt.
- GOP 40845 (96,50 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse)
- GOP 40846 (13,79 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD), je durchgeführter Dialyse höchstens dreimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig
- GOP 40847 (32,17 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse), je durchgeführter Dialyse höchstens zweimal in der Kalenderwoche
Der Zuschlag wird für die ersten 52 Wochen der Heimdialysebehandlung gezahlt und beträgt 96,50 Euro je Behandlungswoche. Voraussetzung für das Vorliegen einer erstmaligen Heimdialysebehandlung ist, dass die Praxis in den vier Abrechnungsquartalen zuvor für den Patienten keine Kostenpauschalen für Heimdialyse (GOP 40825 bis 40827) abgerechnet hat.
Zudem werden Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse und die Heimhämodialyse aufgenommen und damit ein technischer Mehraufwand gegenüber den bisher in den Pauschalen berücksichtigten Kosten vergütet.
- GOP 40841 (41,35 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD)
- GOP 40842 (5,91 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD), je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
- GOP 40843 (91,90 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse
- GOP 40844 (30,63 Euro) Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse, je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche.
Zuschlag zur Nachtdialyse
Neu ist außerdem ein Zuschlag für Nachtdialysen (GOP 40840 / 26,50 Euro). Er wird zusätzlich zu den Kostenpauschalen 40823 oder 40824 je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche gezahlt. Durch diese Dialyseform können Patientinnen und Patienten zum Beispiel weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Anpassung Dialysekostenpauschalen
Die Bewertungen der Dialysekostenpauschalen 40815 bis 40819 (Kostenpauschalen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und 40825 bis 40838 (Kostenpauschalen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) werden um 3,85 beziehungsweise 3,0 Prozent erhöht. Die Kostenpauschalen 40823 und 40824 (Kostenpauschalen für Zentrumsdialysen für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) werden im Durchschnitt auch um 3,0 Prozent erhöht, die Preisstufen werden dabei jedoch asymmetrisch angepasst.
Zudem werden interkurrente Dialysen während einer stationären Behandlung im Krankenhaus und Nachtdialysen bei der Bestimmung der Anzahl der Dialysewochen gemäß zweiter Bestimmung zum Abschnitt 40.14 EBM nicht mehr mitgezählt und diese Dialysen immer mit der jeweiligen Preisstufe 1 Kostenpauschale 40823 und 40824 vergütet.