Coronavirus Covid-19

Corona hat die Praxen in Beschlag genommen. Die KV Bremen empfiehlt ihren Mitgliedern, sich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten. 

Covid-19-Schutzimpfung

Impfstoffbestellung

Bereitstellung durch den Bund

Der Impfstoff wird derzeit vom Bund finanziert und bereitgestellt – für gesetzlich und privat Krankenversicherte. 

Wöchentliche Bestellung

  • Einmal pro Woche – jeweils bis spätestens Dienstag, 12 Uhr – für die nächste Woche
  • Bestellung erfolgt in der Apotheke, von der die Praxis üblicherweise ihren Praxisbedarf bezieht 

Bestellung auf Formular 16

Angaben auf dem Rezept-Formular (Muster 16): 

  • Impfstoffname und Anzahl der Dosen, zum Beispiel „60 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“
  • IK 103609999 für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Kostenträger; dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird

Hinweis: Der Bund stellt keine Einzeldosen bereit. Deshalb bitte die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe angeben (z.B. sind in einem Vial Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 sechs Dosen enthalten).

Anlieferung

  • Jeweils montags – knapp eine Woche nach Bestellung
  • Gelieferte Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden

Impfzubehör extra bestellen

Das jeweilige Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) wird nicht vom Bund bereitgestellt, sondern muss separat bezogen werden. 

Mehr Infos.

Dokumentation

Wöchentliche Doku

Praxen sind nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) weiterhin verpflichtet, tagesgenau zu dokumentieren, wie viele Impfungen sie mit welchem Impfstoff durchgeführt haben – aufgeschlüsselt danach, die wievielte Impfung es für eine Person ist und wie viele Personen unter 18 und über 60 Jahre alt waren. Zur Dokumentation und 
wöchentlichen Übermittlung der Daten nutzen Praxen das ImpfDokuPortal.
Mehr Infos

  • siehe auch das Erklärvideo am Ende dieser Seite

Weitere Impfdaten, die das Robert Koch-Institut (RKI) zur Beobachtung des Impfgeschehens benötigt, werden mit der Abrechnung dokumentiert. Dabei ist auch die Chargennummer anzugeben. Die Impfung wird zudem in der Patientenakte und im Impfausweis dokumentiert.

Abrechnung

Für die Abrechnung der ärztlichen Impfleistung bei gesetzlich Krankenversicherten nutzen Praxen die bundesweit einheitlichen Pseudo-Gebührenordnungspositionen mit den entsprechenden Suffixen; für BioNTech/Pfizer XBB.1.5 die 88342. 

Impfziffern

Die Vergütung ist in den regionalen Impfvereinbarungen geregelt, die KVen und Krankenkassen auf Landesebene festlegen. 

Impfvereinbarung Schutzimpfungen

Bei den privat krankenversicherten Patienten wird das Impfhonorar nach GOÄ liquidiert.

Anspruch

Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt.

Außerdem sieht die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des BMG vor, dass Versicherte bis zum 29. Februar 2024 über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Stiko-Empfehlung

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein. Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten: 

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Die Auffrischimpfungen sollen bevorzugt mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen.

Für Kinder und Jugendliche wird eine Impfung gegen COVID-19 nur mit einem erhöhten Risiko empfohlen. Dazu gehören Personen mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung(Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Impfaufklärung

Die Informations- und Aufklärungspflichten sind ebenfalls in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten. 

Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Covid-19-Impfung:

Covid-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna)

Covid-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson)

Covid-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax)

Meldung von Nebenwirkungen

Praxen nutzen hierfür die gewohnten Wege:

  • Namentliche Meldung an das Gesundheitsamt 
  • Meldung an die Arzneimittelkommission:

www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/uaw-meldung

Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte Nebenwirkungen direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder an das Paul-Ehrlich-Institut digital melden.

Corona-Meldungen

20.09.2023

Terminservicestelle startet mit Vermittlung von Corona-Impflingen

Seit dem 20. September vermittelt die Terminservicestelle der KV Bremen Patienten für eine Corona-Impfung an Praxen, die sich bereit erklären – zunächst nur im Stadtgebiet Bremen, weil sich bisher noch keine Praxis aus Bremerhaven gemeldet hat.

15.09.2023

Informationen zur Corona-Impfung aktualisiert

Angesichts der steigenden Nachfrage nach Covid-19-Impfungen hat die KV Bremen die Themenseite Corona aktualisiert. Praxen können sich hier über die wesentlichen Aspekte bezüglich Bestellung und Abrechnung informieren oder die aktuellen STIKO-Empfehlungen nachlesen.

15.09.2023

Neuer angepasster Covid-19-Impfstoff für Kinder kann jetzt bestellt werden

Arztpraxen können ab sofort den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Covid-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder bestellen. Das neue Vakzin von BioNTech/Pfizer wird erstmals am 25. September ausgeliefert, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut mitteilte. Eine Woche später folgt der Comirnaty-Kinderimpfstoff für 5- bis 11-Jährige, er soll ab 2. Oktober bereitstehen.

13.09.2023

Angebot der KV Bremen: Terminservicestelle vermittelt Patientengruppen zur Coronaimpfung

Nach wie vor ist ein großes Ärgernis, dass die Covid-19-Impfung in Fläschchen mit sechs Dosen ausgeliefert wird: Die KV Bremen bietet Praxen nun eine Lösung an. Die Terminservicestelle übernimmt die Administration und Terminvermittlung und bündelt Patienten zu Gruppen von jeweils sechs Personen. Interessierte Praxen können ab sofort Terminfenster melden.

06.09.2023

Praxen können neuen COVID-19-Impfstoff bestellen – aber immer noch nicht als Einfach-Dosis

Praxen können den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die Woche ab 18. September bestellen. Das neue Vakzin soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen. Großes Manko: Der Impfstoff wird wieder nur als 6-Fach-Dosis bestellbar sein.