Die Nachvergütung für die Jahre 2009 bis 2011 wurde Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf dem Kontoauszug 4/2019 gutgeschrieben und ist in der Restzahlung enthalten. Hintergrund: Der Bewertungsausschuss hat am 23.04.2019 (436. Sitzung) unter Beachtung der Rechtsauffassung des BSG die Neubewertung im Bereich der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutische Leistungen rückwirkend ab dem 01.01.2009 beschlossen.
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