Dies betrifft Abklärungskolposkopie, Akupunktur, HIV/Aids, Hörgeräteversorgung, Schmerztherapie, ambulante spezialisierte Geriatrie, Zervix-Zytologie.
Die Aussetzung bezieht sich neben Dokumentationsprüfungen durch Stichproben und die Einhaltung von Mindestmengen beispielsweise auch auf Fallsammlungs-, Präparate- oder Geräteprüfungen. Ausgesetzt werden
- Hygieneprüfungen in der Koloskopie
- Konstanzprüfungen in der Ultraschalldiagnostik
- Messtechnische Kontrollen in der Hörgeräteversorgung