21.10.2019 |
Zum 1. Oktober 2019 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom in Kraft getreten. Sie regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Genehmigungsvoraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung der
Neben der fachlichen Voraussetzung (Facharzt für Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Anästhesiologie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Facharzt im Gebiet Innere Medizin oder Chirurgie) muss ein „Druckkammerarzt“- Diplom der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin oder eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen werden.
Weitere wesentliche Voraussetzungen betreffen die Ausstattung der Druckkammeranlage und die personelle Besetzung.
Mo - Do
Fr
8:00 - 16:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr