Der entsprechende Punkt zur Osterruhe aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 23. März wird nicht umgesetzt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 24. März in einer kurzfristig einberufenen Schalte mit den Ministerpräsidenten der Länder mit und übernahm die politische Verantwortung.
Die Frage, ob der geplante Ruhetag am 1. April auch in den Praxen als freier Tag gewertet wird, hatte zu zahlreichen Nachfragen geführt, die sich jetzt erübrigen.